BuT - Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind der Schlüssel zur Herstellung von Chancengleichheit. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können. Zuschüsse sind in folgenden Bereichen möglich:

LERNFÖRDERUNG

Ist bei Schülerinnen und Schülern das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet, können die Kosten für Nachhilfe übernommen werden.

Wer kann die Zuschüsse erhalten?

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

weitere Informationen finden Sie auf der Seite von www.hannover.de oder kontaktieren Sie uns.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

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