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Förderung – BuT & alternative Lernförderung

Hier informieren wir über Fördermöglichkeiten für Lernunterstützung: Bildung und Teilhabe (BuT) in Kooperation mit Jobcenter und Region Hannover sowie alternative Lernförderung in Zusammenarbeit mit Jugendämtern.

Diese Seite dient ausschließlich der Information. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Bildung und Teilhabe (BuT)

Was ist BuT?

Das Bildung- und Teilhabe-Paket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwächeren Familien, u. a. bei Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist oder Lernziele ohne Förderung voraussichtlich nicht erreicht werden.

Kooperationen

Wir arbeiten mit dem Jobcenter und der Region Hannover zusammen. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort und der jeweiligen Bedarfslage.

Voraussetzungen (Beispiele)

  • Schulische Zielerreichung ohne Förderung gefährdet
  • Keine anderweitige Förderung verfügbar (z. B. schulische Angebote ausgeschöpft)
  • Nachweis durch die Schule (z. B. Bestätigung der Fachlehrkraft)

So läuft es ab

  1. Kontakt zum Jobcenter bzw. zur Region Hannover aufnehmen
  2. Erforderliche Unterlagen/Bestätigungen der Schule einholen
  3. Antrag stellen und Bewilligung abwarten
  4. Mit Bewilligung Lernförderung bei uns abstimmen

Hinweis: Die Entscheidung über Bewilligung und Umfang der Förderung liegt ausschließlich bei der bewilligenden Stelle (Jobcenter/Region).

Alternative zu Lerntherapie (pädagogische Unterstützung)

Worum geht es?

Wir bieten eine Alternative zu Lerntherapie: keine Therapie, keine Diagnosestellung, keine Heilkunde. Stattdessen pädagogische, alltagsnahe Lernunterstützung – individuell abgestimmt und aufbauend auf Stärken.

Unser Team hat keine therapeutische Zulassung, verfügt jedoch über pädagogische Hintergründe und Erfahrung mit Fällen wie Dyskalkulie, Lese‑/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) oder Analphabetismus. Wir arbeiten strukturierend, erklärend und motivierend – ergänzend zu schulischen Angeboten.

Kooperation mit Jugendämtern

Je nach Bedarfslage kann in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt eine geeignete Form der Lernbegleitung vereinbart werden. Umfang und Zielsetzung werden individuell festgelegt.

Typische Anliegen & Ziele

  • Struktur und Lernorganisation stärken (z. B. Wochenplan, Lernroutinen)
  • Grundlagen in Mathe/Deutsch festigen, Lernlücken schließen
  • Unterstützung bei Dyskalkulie/LRS (pädagogisch – keine Therapie)
  • Leseförderung/Schreibtraining bis hin zu Analphabetismus
  • Übergänge begleiten (Schulwechsel, Abschlussphase)

Erster Schritt

Sprechen Sie Ihre Fallführung im Jugendamt an. Gern geben wir vorab unverbindliche Informationen: Kontakt. Hinweis: Unser Angebot ist eine Alternative zu Therapie, ersetzt keine medizinische/therapeutische Behandlung.

Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Bewilligungsvoraussetzungen variieren je nach Einzelfall und Kommune.

In 4 Schritten zur Förderung

  1. Abklären
    Zuständigkeit und Voraussetzungen beim Jobcenter/Region Hannover bzw. Jugendamt klären.
  2. Nachweis der Schule
    Bestätigung der Schule einholen (z. B. gefährdete Versetzung oder Zielerreichung ohne Förderung fraglich).
  3. Antrag stellen
    Antrag mit Unterlagen einreichen und Bewilligung abwarten.
  4. Start vereinbaren
    Mit Bewilligung Umfang/Zeiten abstimmen und die Förderung starten.

Downloads

Antrag/Bestätigung der Schule (Region Hannover) – von der Schule ausfüllen lassen:

Antrag herunterladen (PDF)

Wichtig: Dies ist das Formular für die Region Hannover. Bitte lassen Sie es von der Schule ausfüllen und reichen Sie es beim zuständigen Amt ein. In anderen Kommunen können andere Formulare gelten.

Was wir nicht tun / was wir tun

Was wir nicht tun

  • Keine Therapie, keine Heilkunde
  • Keine Diagnosen (z. B. keine medizinische Diagnose von LRS/Dyskalkulie)
  • Keine Begutachtungen oder Gutachten

Was wir stattdessen tun

  • Pädagogische, alltagsnahe Lernbegleitung
  • Struktur, Lernroutinen, Grundlagen festigen
  • Enger Austausch mit Eltern und Schule

Sanfte, klare Sprache – ohne Heilkundebezug. Entscheidungen zu Bewilligungen liegen bei den Behörden.

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